Rechtsschutzversicherung
Während die Haftpflichtversicherung die Kosten für die Abwehr von Schadenersatzsprüchen gegen den Versicherungsnehmer übernimmt, deckt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Geltendmachung eigener Schadenersatzforderungen des Versicherungsnehmers gegen Dritte ab.
Die vielfältigen Risiken entstehen aus dem Betrieb eines Büros, als Arbeitgeber, Steuerzahler, Straßenverkehrsteilnehmer, Versicherungsnehmer, etc. sowie als Privatperson. Einzelne Bausteine können passgenau miteinander kombiniert werden.